Reichen Sie Ihren Antrag auf ein Schiedsverfahren ein
Um ein ICC Arbitration einzuleiten, müssen ICC Arbitration einen Antrag auf ein Schiedsverfahren („Antrag“) beim Sekretariat des ICC International Court of Arbitration® einreichen. Sie können Ihren Antrag elektronisch über ICC Case Connect, betrieben von Opus 2, einreichen.
Willkommen bei ICC Case Connect
Den Antragstellern steht es frei, die Form des Antrags zu bestimmen, sofernArtikel 4 der Verfahrensordnung eingehalten wird. Es gibt kein vorgeschriebenes Formular oder Musterformular, und in der Praxis gehen Anträge in zahlreichen Stilen und Formaten ein. Über ICC Case Connect powered by Opus 2 („ICC Case Connect“) werden Sie gebeten, (i) die Angaben zu Ihrem Antrag zu vervollständigen und (ii) Ihren Antrag sowie etwaige Begleitunterlagen hochzuladen. Wenn Sie Informationen über ICC Case Connect übermitteln, ohne einen Antrag als eigenständiges Dokument hochzuladen (im Abschnitt „Allgemeine Informationen und Dokumente“), haben Sie nicht die erforderlichen Informationen bereitgestellt, um Artikel 4 der Regeln zu erfüllen oder die Registrierung als ICC arbitration zu ermöglichen.
Wenn Sie Ihren Antrag erst am oder nach dem 1. Juni 2026 stellen, beachten Sie bitte die Regeln von 2026. Insbesondere gemäß Artikel 12 Absätze 5 und 6 haben die Antragsteller, um den potenziellen Schiedsrichtern bei der Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten zu helfen, zusammen mit dem Antrag Folgendes einzureichen:
- eine Liste der Personen und Einrichtungen, die nach ihrer Auffassung von dem oder den potenziellen Schiedsrichtern berücksichtigt werden sollten, sowie die Gründe für diese Berücksichtigung; und
- die Existenz und Identität jeder nicht am Verfahren beteiligten Partei, die eine Vereinbarung über die Finanzierung von Ansprüchen oder Einwendungen geschlossen hat und aufgrund derer sie ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Schiedsverfahrens hat.
Den Parteien wird empfohlen, ihre Anträge elektronisch über ICC Case Connect einzureichen. Über das Antragsformular werden die Antragsteller aufgefordert, wesentliche Informationen zu ihrem Antrag anzugeben und den Antrag sowie alle relevanten Anlagen hochzuladen. Vor dem Absenden können Sie einen Antrag speichern und später darauf zurückkommen; Anträge, die jedoch 15 Tage lang inaktiv bleiben, werden aus ICC Case Connect gelöscht.
Alternativ können die Parteien ihre Anträge auch per E-Mail andiese Adresseoder in Papierform bei einer der hier aufgeführten Geschäftsstellen des Sekretariats einreichen (Artikel 4 Absatz 1 der Verfahrensordnung). Es ist nicht möglich, einen Antrag bei einem nationalen ICC-Komitee einzureichen.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Region haben die Sicherheit der ICC-Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung des Betriebs weiterhin oberste Priorität. Die Büroräumlichkeiten der Fallbearbeitungsstelle des Sekretariats in Abu Dhabi sind derzeit geschlossen, und die Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice.
Neue Anträge auf ein Schiedsverfahren (einschließlich der entsprechenden Anlagen) sind überICC Case Connecteinzureichen; Anträge auf Bestellung eines Eilschiedsrichters (einschließlich der entsprechenden Anlagen) sind per E-Mailan diese Adresse zu richten.
Falls Sie beabsichtigen, Unterlagen in Papierform einzureichen, bitten wir Sie dringend, sich per E-Mail (ica12@iccwbo.org) oder telefonisch (+971 50 500 3705, +971 56 333 2781 oder +971 50 156 4627) zu kontaktieren, bevor Sie diese persönlich abgeben oder per Kurier versenden.
ICC Case Connect wurde im Oktober 2022 eingeführt und ist die digitale Fallverwaltungsplattform der ICC, die Parteien, Schiedsgerichte und das ICC-Sekretariat miteinander verbindet. ICC Case Connect erleichtert die Kommunikation und den Dokumentenaustausch und bietet einen sicheren, eigens dafür vorgesehenen Online-Bereich, in dem alle Falldokumente und Informationen zentral gespeichert und für alle Nutzer des Falles leicht zugänglich sind.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ICC Case Connect könnenhier heruntergeladen werden.
Fälle, die ab Oktober 2022 registriert werden, kommen in den Genuss von ICC Case Connect. Die Parteien und Schiedsgerichte werden dazu ermutigt, die ICC Case Connect-Plattform zu nutzen, wobei sie selbst entscheiden können, in welchem Umfang sie dies tun. Bei Fällen, die ab Oktober 2022 registriert werden, wird das ICC-Sekretariat in erster Linie über ICC Case Connect kommunizieren. Daher sollten die Nutzer der Plattform damit rechnen, dass eine gewisse Interaktion mit der Plattform erforderlich sein wird.
ICC Case Connect steht für ICC-Schiedsverfahren ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.
ICC Case Connect ist ausschließlich für neue Fälle vorgesehen. Für Fälle, die vor Oktober 2022 registriert wurden, können jedoch Ausnahmen in Betracht gezogen werden, (i) wenn die Fallakte noch nicht an das Schiedsgericht übermittelt wurde, (ii) wenn alle am Schiedsverfahren beteiligten Parteien der Nutzung zustimmen und/oder (iii) wenn die Nutzung der Plattform einen eindeutigen Nutzen für das Verfahren bietet. Die Durchführbarkeit wird von Fall zu Fall geprüft. Wenden Sie sich an Ihr Fallmanagement-Team, um mehr zu erfahren.
Die Vertreter der Antragsteller können einen beliebigen Mitarbeiter, einschließlich Verwaltungs- oder Hilfspersonal, damit beauftragen, ein ICC Case Connect-Konto anzulegen, das Formular auszufüllen und den Antrag hochzuladen.
Die Person, die das Antragsformular im Namen des/der Antragsteller(s) ausfüllt, wird gebeten, eine begrenzte Anzahl von Feldern zum Schiedsverfahren auszufüllen und den Antrag sowie dessen Anhänge hochzuladen. Verschiedene Felder sind optional (sie dienen der Erleichterung der Bearbeitung und Analyse durch das Sekretariat) und können daher leer gelassen werden. Nach Einreichung des Antrags kann die Person, die das Formular ausfüllt, einen Bericht über die dem Sekretariat übermittelten Informationen und Dokumente herunterladen. Um die Informationen oder Dokumente zu ändern oder zu ergänzen, werden die Antragsteller gebeten, sich an das zuständige Registraturteam des Sekretariats.
Im Abschnitt „Antragsteller“ wird die Person, die die Angaben macht, gebeten, alle Personen anzugeben, die den/die Antragsteller vertreten. Es ist wichtig, in diesem Abschnitt alle Personen anzugeben, denen die Korrespondenz zu diesem Fall zugestellt werden soll.
Gemäß der Verfahrensordnung werden Anträge vom ICC-Sekretariat erst dann bekannt gegeben, wenn die Anmeldegebühr ordnungsgemäß eingegangen ist.
Die Kläger sollten im Antragsformular angeben, ob sie eine elektronische Benachrichtigung der Beklagten wünschen oder ob dem ICC-Sekretariat Papierausfertigungen zur Zustellung gegen Empfangsbestätigung, per Einschreiben oder per Kurierdienst übermittelt wurden.
Wenn die Antragsteller eine elektronische Benachrichtigung über den Antrag wünschen, wird der Antrag per E-Mail zugestellt.
Verlangen die Kläger, dass die Zustellung der Klageschrift gegen Empfangsbestätigung, per Einschreiben oder durch einen Kurierdienst erfolgt, sind die Klageschrift und die beigefügten Unterlagen in so vielen Ausfertigungen vorzulegen, wie es Beklagte gibt. Bei Verfahren, die über ICC Case Connect eingereicht werden, ist es nicht erforderlich, zusätzliche Ausfertigungen an das ICC-Sekretariat und jeden Schiedsrichter zu senden.
Die Unterlagen in Papierform sind bei einer derhier genannten Dienststellen des Sekretariats einzureichen.
Als Zeitpunkt des Beginns des Schiedsverfahrens gilt der Tag, an dem der Antrag beim Sekretariat eingeht, sei es durch elektronische Übermittlung oder durch Eingang der Papierausfertigungen.
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 von Anhang III ist jedem Antrag eine nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr in Höhe von5.000 US-Dollar beizufügen.
Bevor sie mit der Zahlung fortfahren, sollten die klagenden Parteien dieErläuterungen zur Mehrwertsteuer auf ICC-Verwaltungskostenkonsultieren,um zu prüfen, ob auf ihre ICC-Verwaltungskosten die französische Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Ist die Mehrwertsteuer anwendbar (z. B. bei in Frankreich ansässigen klagenden Parteien), wird eine nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr in Höhe von6.000 US-Dollarerhoben.
Gemäß demHinweis für Parteien und Schiedsgerichte zur Einhaltung der ICC-Regeln können klagende Parteien unter bestimmten Umständen aufgefordert werden, die Anmeldegebühr in Euro zu entrichten.
Die Kläger werden gebeten, dem ICC-Sekretariat zusammen mit ihrem Antrag einen Nachweis über die Entrichtung der Anmeldegebühr zu übermitteln. Die Zahlung der Anmeldegebühr muss von der Verfahrenspartei stammen; wird die Zahlung hingegen von einem Dritten im Namen des Klägers bzw. der Kläger geleistet, sind dem Antrag zusätzlich eine Erläuterung des Rechtsverhältnisses zum Kläger bzw. zu den Klägern sowie ein Nachweis darüber beizufügen, dass diese Stelle berechtigt ist, Zahlungen im Namen des Klägers bzw. der Kläger zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlung an die ICC verzögern, storniert oder abgelehnt werden kann, falls die Bank die Klarstellung und die entsprechenden Unterlagen gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach französischem Recht als unzureichend erachtet.
Der Generalsekretär kann das Schiedsverfahren gemäß der Mitteilung über die Arbeitsweise der brasilianischen Dienststelle des Sekretariats des Gerichtshofs an die Dienststelle des Sekretariats in São Paulo verweisen. Die Anmeldegebühr für Schiedsverfahren, die von der Dienststelle in São Paulo verwaltet werden, wird in brasilianischen Real festgesetzt. Bei Schiedsverfahren, die unter den oben genannten Anwendungsbereich fallen, sollten keine Zahlungen an die ICC geleistet werden, bis das Sekretariat dies anordnet.
ICC Arbitration ein VerfahrenICC Arbitration , mit dem die Parteien im Rahmen ihrer Streitigkeit dringende einstweilige Maßnahmen beantragen können. Dieses Verfahren bietet eine kurzfristige Lösung für Parteien, die nicht auf die Bildung eines Schiedsgerichts warten können.
Senden Sie Ihre E-MailNotfall Bewerbung als Schlichter per E-Mail.
Machen Sie sich mit den einschlägigen Bestimmungen der ICC-Regeln vertraut odererfahren Sie mehrdarüber, wie Sie ein Eilschiedsverfahren beantragen können. Wenn Sie Informationen oder Unterstützung vom Sekretariat benötigen,wenden Sie sich bittean eine beliebige Dienststelle des ICC-Sekretariats.
Die ICC ist verpflichtet, im Einklang mit den geltenden Sanktionsvorschriften zu handeln, wie sie beispielsweise von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) erlassen wurden. Haben die Parteien begründete Zweifel daran, ob ein Sanktionsregime auf ihren Antrag Anwendung findet, müssen sie die ICC vorab darüber informieren, bevor sie einen solchen Antrag einreichen und die entsprechende Anmeldegebühr entrichten. In diesem Fallwenden Sie sich bittean compliance@iccwbo.org.
Informationen zur Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Verwaltungsmaßnahmen, die im Rahmen von Verfahren getroffen werden, die vom ICC International Court of Arbitration® und dem International Centre for ADR durchgeführt werden, finden Sie inder „Mitteilung an die Parteien und Schiedsgerichte zur Einhaltung der ICC-Vorschriften“.
Die Parteien können im Rahmen ihrer Einreichung überdie ICC Case Connect E-Filing-Plattform per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlen. Wenn Sie auf der ICC Case Connect E-Filing-Plattform auf „Banküberweisung vornehmen“ klicken, können Sie die Bankverbindung der ICC einsehen oder individuelle Angaben zur für Ihren Fall erforderlichen Zahlungsmethode erhalten.
Bitte kontaktieren Sie uns unter arb@iccwbo.org. Geben Sie dabei bitte alle verfügbaren Informationen zur Art und Dringlichkeit Ihrer Anfrage sowie Ihre bevorzugte Kontaktmöglichkeit an. Dies hilft dem ICC-Sekretariat, sich so schnell und effizient wie möglich bei Ihnen zu melden.
Wenn Sie technische Unterstützung zu Case Connect benötigen,wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren speziellen ICC Case Connect-Helpdesk.

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