eATA-Carnet

Das eATA-Carnet-System digitalisiert die herkömmlichen ATA-Carnets in Papierform und deren Lebenszyklusmanagement, sodass Nutzer Carnet-Anmeldungen digital einleiten und in jeder Phase ihrer grenzüberschreitenden Reise nachverfolgen können.

Grenzüberschreitende Transaktionen werden papierlos

Im Jahr 2016 wurde das eATA-Konzept der ICC vom Verwaltungsausschuss des ATA-Übereinkommens (Istanbuler Übereinkommen) der Weltzollorganisation (WZO) gebilligt. Das eATA-Carnet-System modernisiert das ATA-Carnet-Verfahren, indem es die Verwaltung von Carnets in Echtzeit ermöglicht – von der Ausstellung über die Zollanmeldungen bis hin zu Transaktionen und Ansprüchen –, wodurch die Rückverfolgbarkeit erhöht und die Effizienz für alle Beteiligten verbessert wird.

Es wird erwartet, dass die ATA-Carnet-Verfahren bis zum 1. Januar 2028 weltweit vollständig digitalisiert sein werden.

Was ist das eATA-Carnet-System?

Das digitale ATA-Carnet-System, auch bekannt als eATA-Carnet-System, ist eine Reihe digitaler Tools, die von der ICC bereitgestellt werden, um das papierbasierte ATA-Carnet-Verfahren zu digitalisieren. Das digitale ATA-Carnet-System wurde speziell für Zollbeamte und normale Nutzer entwickelt und umfasst:

Laden Sie die ICC ATA-App im App Store und bei Google Play herunter

Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde ICC vom Verwaltungsausschuss der Weltzollorganisation (WZO) für das ATA-Übereinkommen und das Übereinkommen von Istanbul beauftragt, einen globalen Übergangsplan (GTP) für das eATA-System zu entwickeln. Zollbehörden, die für die Nutzung des Systems bereit sind, können auf ein digitales ATA-Carnet-Verfahren umstellen, indem sie den Leitfaden zur Vorbereitung der Zollbehörden und die Checkliste zur Bereitschaft befolgen.

Bislang haben 30 Länder (vollständige Liste siehe unten) ihre Bereitschaft bekundet, ab dem 1. Juni 2026 digitale Carnets anzuerkennen und auf ein digitales ATA-Carnet-Verfahren umzustellen. Es wird erwartet, dass spätestens bis Ende 2027 weitere Zollverwaltungen für eATA bereit sein werden.

Wie funktioniert eATA?

Aus der Sicht der Inhaber

Infografik, die einen achtstufigen Prozess zur Nutzung eines digitalen ATA-Carnets darstellt.Schritt 1: Der Nutzer beantragt ein ATA-Carnet online über die bestehende Plattform des ausstellenden Verbandes.Schritt 2: Der Nutzer erhält vom ausstellenden Verband eine Carnet-ID und eine PIN.Schritt 3: Der Nutzer lädt die ATA-Carnet-App aus dem App Store herunter.Schritt 4: Der Nutzer registriert ein Konto oder meldet sich in der App an. Schritt 5: Der Nutzer lädt das digitale ATA-Carnet mithilfe der Carnet-ID und der PIN in die App herunter. Schritt 6: Der Nutzer erstellt Reise- und Warenerklärungen innerhalb der ATA-Carnet-App. Schritt 7: Beim Zoll legt der Nutzer einen von der App generierten QR-Code zur Abfertigung der Erklärung vor. Schritt 8: Der Nutzer erhält eine Benachrichtigung, um die vom Zoll durchgeführten Transaktionen zu überprüfen.

Aus Sicht des Zolls

Infografik zur Veranschaulichung eines fünfstufigen Zollabwicklungsablaufs für ein ATA-Carnet.Schritt 1: Die Zollbeamten scannen die Daten des ATA-Carnets ein oder geben sie manuell in das System ein.Schritt 2: Das ATA-Carnet wird auf seine Gültigkeit überprüft.Schritt 3: Die angemeldeten Waren werden anhand der angegebenen Informationen überprüft.Schritt 4: Die Zollbehörde nimmt die Anmeldung im System vor und validiert sie.Schritt 5: Es wird eine Quittung ausgestellt, um den Zollvorgang zu bestätigen.

Was geschieht während der digitalen Übergangsphase (2026–2027)?

Die Zollbehörden weltweit werden nicht alle am selben Tag auf ein digitales Verfahren umstellen. Aus diesem Grund wurde der von der ICC erstellte „eATA Global Transition Plan“ (GTP) vom Verwaltungsausschuss der WZO für das ATA-Übereinkommen (Istanbuler Übereinkommen) angenommen, um die Zollbehörden beim Übergang zum eATA-System zu unterstützen.

Im Rahmen der Digitalisierung stellen die ausstellenden Stellen beim Ausstellungsvorgang ATA-Carnets je nach den Anforderungen und dem Stand der digitalen Bereitschaft der an der Reiseroute beteiligten Länder bzw. Zollgebiete entweder in Papierform (Papier-Carnet), in digitaler Form (digitales Carnet) oder in beiden Formaten aus.

Reiseroute, die ausschließlich Papier länder umfasst

Reiseroute mit digitalen und gedruckten Ländern

Reiseroute, die ausschließlich digitale Länder umfasst

An Zollkontrollstellen müssen Inhaber und/oder ihre Vertreter in Ländern, in denen die Zollbehörden ausschließlich Papier-Carnets akzeptieren („Papierländer“), ihre Papier-Carnets vorlegen, während sie in Ländern, in denen die Zollbehörden die Nutzung digitaler Carnets bereits aktiviert haben („Digitalländer“), digitale Carnets vorlegen müssen. Sollten auf der Reiseroute Papierländer enthalten sein, müssen Papier-Carnets stets validiert werden; daher werden bei gemischten Reiserouten bestimmte Transaktionsarten in beiden Formaten abgewickelt.

Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Abreise unbedingt, ob die einzelnen Länder/Gebiete (siehe Liste im folgenden Abschnitt) auf Ihrer Reiseroute bereits bereit sind.

Der Übergangsplan erläuterte sechs Anwendungsfälle, um aufzuzeigen, welches Format je nach dem Stand der digitalen Bereitschaft der Zollbehörden und der Art der Transaktion zu verwenden ist.

Ausführliche Informationen zu diesen Szenarien finden Sie im eATA Global Transition Plan (GTP).

Digitalisierungsfahrplan und Umsetzungstermine

Länder bzw. Zollgebiete werden entsprechend ihrer bestätigten Bereitschaft in die digitale Umgebung integriert.

Digitales Land/Zollgebiet*Aktivierungsdatum
Europäische Union (27 Mitgliedstaaten):
Österreich, Italien, Belgien, Lettland, Bulgarien, Litauen, Kroatien, Luxemburg, Zypern, Malta, Tschechische Republik, Niederlande, Dänemark, Polen, Estland, Portugal, Finnland, Rumänien, Frankreich, Slowakei, Deutschland, Slowenien, Griechenland, Spanien, Ungarn, Schweden, Irland  
1. Juni 2026  
Norwegen1. Juni 2026
Schweiz1. Juni 2026
Vereinigtes Königreich1. Juni 2026

*Wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsträger, um den Versicherungsschutz in abgelegenen oder im Ausland gelegenen Gebieten dieser Länder zu bestätigen.

Weitere Länder und Zollgebiete werden hinzukommen, sobald sie ihre Bereitschaft bestätigen. Es wird erwartet, dass die ATA-Carnet-Verfahren bis zum 1. Januar 2028 weltweit vollständig digitalisiert sein werden.

Unterstützung finden

Fragen zum Geschäftsbetrieb (Beantragung und Ablauf des Carnets)

Wenden Sie sich an die für die Bürgschaft und Ausstellung zuständige Kammer in Ihrem Land.

Technische Fragen: (Probleme bei der Nutzung des digitalen Systems)

Bitte besuchen Sie die entsprechende Support-Seite.