Arbitration

Standard ICC Arbitration Clauses (German version)

  • 1 March 2017

Standard ICC Arbitration Clauses (German version)

Schiedsklauseln: Parteien, die die Schiedsgerichtsbarkeit der ICC in Anspruch nehmen wollen, wird empfohlen, die folgende Musterklausel in ihre Verträge aufzunehmen.

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Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäss dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Es ist den Parteien unbenommen, die Klausel ihrer speziellen Situation anzupassen. Beispielsweise sieht die ICC-Schiedsgerichtsordnung grundsatzlich einen Einzelschiedsrichter vor. Die Parteien konnen jedoch die Anzahl von Schiedsrichtern abweichend festlegen. Ebenso mag es fur sie wunschenswert sein, Ort und Sprache des Schiedsverfahrens zu regeln und das auf die Sachentscheidung anwendbare Recht zu bestimmen. Die ICC-Schiedsgerichtsordnung schrankt die Parteien nicht in ihrer freien Wahl hinsichtlich Ort und Sprache des Schiedsverfahrens und des auf den Vertrag anwendbaren Rechts ein.

Unter allen Umstanden ist besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, bei der Abfassung der Klausel Mehrdeutigkeiten zu vermeiden. Unklare Formulierungen haben Unsicherheit und Verzogerungen zur Folge und konnen das Streitbeilegungsverfahren behindern oder sogar ganz in Frage stellen.

Parteien sollten alle Gesichtspunkte bedenken, die die Durchsetzbarkeit der jeweiligen Klausel nach geltendem Recht moglicherweise beeintrachtigen konnen. So sollten sie beispielsweise zwingende Vorschriften berucksichtigen, die am Ort des Schiedsverfahrens oder am voraussichtlichen Ort der Vollstreckung des Schiedsspruchs gelten.